Neue Frequenzzuteilung nach Funkgeräte-Umrüstung nötig - GAT.aero
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Neue Frequenzzuteilung nach Funkgeräte-Umrüstung nötig

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) empfiehlt allen Frequenznutzern, die Umstellung der Frequenzzuteilungen auf den neuen Kanalabstand 8,33 kHz frühzeitig zu beantragen.

Die Umstellung des Kanalrasters im VHF Flugfunk (117,975-137 MHz) von 25 kHz auf 8,33 kHz gilt europaweit. Damit hat die heiße Phase im aeronautischen Sprechfunk bereits jetzt begonnen. Gem. Art. 4 (5) der Durchführungsverordnung müssen bis zum 31.12.2017 die Sprechfunkgeräte aller Bodenfunkstellen (NfL 2-151-15) und Luftfahrzeuge umgerüstet werden. Das BAF rät daher dringend dazu, die Umrüstung möglichst früh vorzunehmen, um Lieferengpässe oder organisatorische Zeitverzögerungen zu vermieden.

Was vielen noch nicht bekannt ist:
Zusätzlich zur Umrüstung müssen die Inhaber von Frequenzzuteilungen bis zum 31.12.2018 auch einen Antrag auf Änderung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen (NfL 1-442-15). Die entsprechenden Anträge für Luft- und Bodenfunkstellen stehen auf der Homepage der BNetzA zum Download zur Verfügung. Bislang hat nur ein geringer Teil der betroffenen Frequenznutzer eine Frequenzumstellung beantragt.

Weitere Informationen werden in Kürze auch auf der Webseite des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eingestellt.

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