Neues Rufzeichen im Flugfunk - GAT.aero
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Neues Rufzeichen im Flugfunk

Update: Wir haben den Artikel an die aktuellen Veränderungen angepasst. Das mit NfL I 1-878/16 veröffentlichte Rufzeichen „AFIS“ ist obsolet, mit NfL 1-1694-19 kommt das Rufzeichen „INFORMATION“ an unkontrollierten Plätzen mit AFIS-Anbieter.

Mit der Veröffentlichung des NfL I 1-878/16 NfL 1-1694-19 gibt es seit diesem Jahr einen neuen Funkrufnamen an bestimmten Flugplätzen. Dieser trägt die Bezeichnung „INFORMATION“.

Ganz neu ist der Begriff INFORMATION dabei genau genommen nicht, wurde dieser doch bisher für den Fluginformationsdienst (Flight Information Service, FIS) genutzt. Doch warum wird dieser nun an bestimmten Flugplätzen verwendet?

INFORMATION wird das Rufzeichen von Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle, welche aber als Flugsicherungsdienstanbieter zertifiziert wurden und AFIS-Dienste (Aerodrome Flight Information Service) erbringen. Dies werden typischerweise Plätze mit einer RMZ (Radio Mandatory Zone) sein, also solche die gelegentlichen IFR-Verkehr haben. Alle anderen unkontrollierten Flugplätze behalten ihr Rufzeichen INFO. Laut NfL I 1-878/16 NfL 1-1694-19 lautet die genaue Beschreibung:

INFORMATION: Flugplatz-Fluginformationsdienst an unkontrollierten Flugplätzen mit AFIS-Anbieter

Doch wozu das Ganze? Bisher gab es keine standardisierte Ausbildung für Flugleiter in Deutschland. Die Einführung von AFIS-Diensteanbietern (und somit die Einführung der verpflichtenden Zertifizierung als Flugsicherungsdienstanbieter für unkontrollierte Flugplätze, welche IFR-Verkehr ermöglichen) zielt darauf ab, verbindliche Qualitätsstandards an Ausbildung und Ausrüstung an eben diesen Plätzen zu sichern.

Flugleiter, die an Flugplätzen mit IFR-Verkehr arbeiten, müssen sich zwingend mit den Instrumentenflugverfahren im Anflug- und Abflugbereich auskennen sowie fundierte Kenntnisse im Umgang mit Flugplanmeldungen haben. Solche verschlüsselten Flugplan-, Start- und auch Slot-Meldungen gehören hier zum Arbeitsalltag genauso wie der professionelle englische Flugfunk im Bereich des IFR-Verkehrs. Die Flugleitung an solchen Plätzen arbeitet eng mit AIS und den Radarlotsen des unteren Luftraums zusammen, holt Flugverkehrskontrollfreigaben ein und muss diese fehlerfrei an Luftfahrzeuge übermitteln.

Durch die Zertifizierung dieser Flugplätze als Flugsicherungsunternehmen können Ausbildungsstandards für das eingesetzte Personal vorgegeben und durch das Bundesamt für Flugsicherung kontrolliert werden. So wird zukünftig in diesem Bereich eingesetztes Personal entsprechende Qualifizierungslehrgänge absolviert haben müssen.

Was ändert sich nun für Piloten?

Im Grunde nur der Funkrufname. Die Regeln, welche für die Flugdurchführung in dem entsprechenden Luftraum gelten, bleiben unberührt. Flugplätze mit einer RMZ und dem Rufzeichen INFORMATION bleiben weiterhin unkontrollierte Plätze, auch wenn der Diensterbringer nun eine zertifizierte Flugsicherungsorganisation ist.

Die Flugleiter erteilen in erster Linie Informationen. Weisungen werden nur dann erteilt, wenn sie für die Gefahrenabwehr notwendig sind. Es bleibt natürlich trotzdem ratsam, den Hinweisen des Flugleiters nachzukommen. Anfliegender IFR-Verkehr ist meist schneller unterwegs und oft auch größentechnisch nicht ungefährlich für den typischen VFR-Verkehr.

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