Neue Frequenzzuteilung nach Funkgeräte-Umrüstung nötig
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Neue Frequenzzuteilung nach Funkgeräte-Umrüstung nötig

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) empfiehlt allen Frequenznutzern, die Umstellung der Frequenzzuteilungen auf den neuen Kanalabstand 8,33 kHz frühzeitig zu beantragen. Die Umstellung des Kanalrasters im VHF Flugfunk (117,975-137 MHz) von 25 kHz auf 8,33 kHz gilt europaweit. Damit hat die heiße Phase im aeronautischen Sprechfunk bereits jetzt begonnen. Gem. Art. 4 (5) der Durchführungsverordnung müssen…