Tauglichkeitszeugnisse Klasse II: eventuell nicht mehr gültig
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Tauglichkeitszeugnisse Klasse II: eventuell nicht mehr gültig

Wie das Luftfahrtbundesamt (LBA) informiert kann es sein das Flugtauglichkeitszeugnisse der Klasse II vereinzelt noch vor ihrem Ablaufdatum die Gültigkeit verlieren. Die EU-Verordnung Nr. 1178/2011 beschränkt in Artikel 5, Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse II, die noch entsprechend den bis zum 7.4.2013 geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3…