Übermittlung der Landemeldung nicht vergessen!
In den vergangenen Monaten haben Piloten häufig ihre Start- und Landezeiten nicht beim Aeronautical Information Service Centre (AIS-C) gemeldet, für die sie zuvor einen Flugplan aufgegeben hatten. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH appelliert daher an alle Piloten, die Vorschriften zu beachten.
Luftfahrzeugführer sind per Gesetz beim Fliegen von und zu unkontrollierten Verkehrslandeplätzen verpflichtet, die tatsächliche Start- und Landezeit unverzüglich zu melden. Die Meldungen können auch über Sprechfunk an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle oder an den Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an das AIS-C übermittelt werden. Bei kontrollierten Plätzen werden die Meldungen hingegen von den jeweils zuständigen Flugverkehrskontrolldiensten übernommen.
Fehlen diese Start- und Landemeldungen, erschwert das die Arbeit des Flugalarmdienstes, der für die Benachrichtigung des Such- und Rettungsdienstes verantwortlich ist. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Flügen entsteht zusätzlicher Koordinierungsaufwand.
Details sind in den Nachrichten für Luftfahrer NfL I 32/2010 und NfL I 33/2010 geregelt.