Flugbeschränkungsgebiet über Hamburg - GAT.aero
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Flugbeschränkungsgebiet über Hamburg

Verkehrsministerium richtet Flugbeschränkungsgebiet ein

Wie die Deutsche Flugsicherung mitteilt wird vom 6. und 9. Juli 2017 über Hamburg ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. Grund ist das G-20 Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aus den größten Industrienationen und Schwellenländern in diesem Zeitraum.

Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung.

Zur sicheren Anreise der Staatsgäste wurde das Flugbeschränkungsgebiet geschaffen, welches sich mit einem Radius von 30 nautischen Meilen (55 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort erstreckt. Es reicht vom Boden bis in Höhe von „Flugfläche 100“, umgerechnet also ca. 3.000 Meter. Die zeitliche Aktivierung ist vom 6. Juli 2017, 8 Uhr bis 9. Juli 2017, 24 Uhr vorgesehen. Je nach Anforderungslage der Polizei kann es jedoch zu Änderungen kommen.

In diesem Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausgenommen hiervon sind die Anreiseflüge der Staatsgäste, Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln welche vom oder zum Flughafen Hamburg führen sowie Flüge von Einsatzorganisationen und Sicherheitsbehörden.

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