Neue Regeln für Drohnen-Piloten
Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat dazu am 18. Januar dem Kabinett eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Anschließend erfolgte die Zuleitung an den Bundesrat.
Nach Aussage des Ministers bieten Drohnen ein großes Potenzial. „Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“
Die wichtigsten Regelungen in der Verordnung lauten:
- Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
- Kenntnisnachweis ab 2 kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins.
- Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
- Betriebsverbot, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.
- Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
In der Vergangenheit gab wiederholt Vorfälle mit Drohnen im Luftverkehr. Häufiger kam es zu gefährlichen Annäherungen mit Flugzeugen und vereinzelt auch schon zu Zusammenstößen. Daher wurden vermehrt Rufe nach einer besseren gesetzlichen Regelung für den Betrieb von Drohnen laut.
Weitere Informationen zu den neuen Vorschriften bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite und in einem Flyer.