Flugfunk: Neue Frequenzen
Kurz vor dem Jahreswechsel gibt es noch einmal einige neue Flugfunk-Frequenzen. Betroffen sind u.a. Rückholer im Segelflug und Verfolger im Ballonsport sowie die Frequenzen für Ausbildung und Air-to-Air Kommunikation.
Die neuen Frequenzen (oder besser: Kanäle) für die Kommunikation von Luftfahrzeugen untereinander sind im NfL 1-1524-18 geregelt. Folgende Kanäle stehen allen Luftfahrzeugen zur Kommunikation Verfügung:
- 122.540
- 122.555
- 130.430
Beachten sollte man, dass die inoffizielle „Quasselfrequenz“ 123.45 hier explizit nicht erwähnt und eine Nutzung damit nicht statthaft ist.
Für Verfolger, Rückholer, Fallschirmspringer und Ausbildung hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als zuständige Stelle folgende Kanäle im NfL 1-1525-18 veröffentlicht und zur Nutzung freigegeben:
- Freiballonsport und Verfolgerbetrieb: 122.255
- Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb: 123.405
- Fallschirmsprungbetrieb: 126.730
- Betrieb Luftschifffahrt: 134.005
- Flugplatzübergreifender Ausbildungs- und Übungsbetrieb (Flugschulen): 123.465
Beide NfL’s sind seit dem 20. Dezember 2018 in Kraft. Die bisher gültigen Frequenzen dürfen nicht mehr genutzt werden, die Bekanntmachung in NfL I 135/02 wurde aufgehoben.