Flugtauglichkeitszeugnis
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Update: alte Tauglichkeitszeugnisse doch noch bis 2018 gültig!

Wie wir berichteten drohte die Gefahr das alte nach den Richtlinien der JAR-FCL 3 ausgestellte Flugtauglichkeitszeugnisse der Klasse II ab dem 09.04.2017 nicht mehr gültig sind. Wie das Luftfahrt Bundesamt mitteilte ist dieses Problem nun vorerst vom Tisch.

Laut LBA macht Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch „gegenüber der Europäischen Kommission und der Agentur für Flugsicherheit EASA zu erklären, dass die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2, die noch entsprechend den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch erteilt worden sind, bis zum in dem Zeugnis angegebenen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 8.4.2018 verlängert wird.

Für alle Betroffenen heißt dies, dass Sie Ihr Tauglichkeitszeugnis längstens bis zum 08. April 2018 weiter nutzen können. Auch für Flüge ins Ausland soll dies laut LBA kein Problem sein. „Dem LBA liegen keine Erkenntnisse vor, dass andere EU-Staaten bis zum 8.4.2018 auf Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nach Teil-MED bestehen werden. Viele andere EU-Staaten werden ähnlich verfahren wie Deutschland.

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