Symbolbild: UL-Heli
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Zulassung für UL-Hubschrauber jetzt möglich

Wie der DAeC mitteilte ist es nun geschafft: UL-Hubschrauber können – nach Veröffentlichung der Bauvorschriften durch das LBA – das Musterzulassungsverfahren für Luftsportgeräte durchlaufen.

In den letzten Jahren hatten sich  DAeC und DULV beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) dafür eingesetzt, ein Eprobungsprogramm für UL-Hubschrauber durchführen zu dürfen. Ziel war es: Lufttüchtigkeitsforderungen zu entwickeln und Ausbildungs- und flugbetriebliche Bestimmungen zu definieren. Seit April 2013 konnten UL-Hubschrauber auf Herz und Nieren getestet werden. Nach zwei Jahren wurde im September 2015 der Erprobungsbericht beim BMVI abgegeben.

Seit Juli diesen Jahres waren UL-Hubschrauber auch Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens, welches nun abgeschlossen werden konnte. Hierzu wurden auch Vereine, Behörden, Ministerien und andere angehört. Die Abstimmung zu den Lufttüchtigkeitsanforderungen für Ultraleichte Hubschrauber wurden seit Februar 2016 zwischen dem DAeC, dem DULV und dem Luftfahrtbundesamt geführt.

 

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